Lexikon

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Bairam
Fest des Fastenbrechens am Ende des Ramadans.
 
Balag
Lemberger Dialekt.
 
Balkankriege (1912/13)
kriegerische Auseinandersetzung um die politische und territoriale Vorherrschaft in Südosteuropa in den Jahren 1912/13. Im ersten Balkankrieg besiegten Serbien, Montenegro und Griechenland die Türkei und erzielten territoriale Gewinne, im Londoner Frieden (Mai 1913) musste die Türkei in die Abtretung fast ihres gesamten europäischen Gebietes einwilligen.

Im zweiten Balkankrieg führten die Sieger (unter Beteiligung Rumäniens) gegeneinander Krieg, da sie sich nicht über die Aufteilung der im ersten Balkankrieg erzielten Landgewinne einigen konnten. Insbesondere entbrannte ein Streit um Mazedonien, das von allen Ländern gleichermaßen beansprucht wurde. Bulgarien war der große Verlierer dieses Krieges. Serbien, Griechenland und Rumänien erzielten territoriale Gewinne. U.a. fielen Saloniki und ein Teil Mazedoniens sowie die Insel Kreta an Griechenland.
 
Batiar (batiary im Plural)
Lemberger Jungen aus dem Arbeitermilieu. Viele von ihnen kämpften im polnischen Widerstand und für die Heimatarmee. Nach dem Fremdwörterbuch: veralteter Ausdruck im Lemberger Dialekt für Lausbub, Gassenjunge, Früchtchen; stammt aus dem Ungarischen: betyár – Landstreicher.
 
Benes-Dekrete
Als „Benes-Dekrete“ werden allgemein die Rechtsnormen bezeichnet, die in den Jahren 1940 bis 1945 durch den tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benes erlassen worden sind.
Es wurden insgesamt 143 Dekrete erlassen, einige von ihnen leiteten tiefgreifende, politische, soziale und wirtschaftliche Veränderungen in die Wege. Bis heute sind einige von ihnen umstritten, welche die Entrechtung (Entzug der Staatsbürgerschaft) und die soziale Stellung (Enteignung des Vermögens) der deutschen (wie der ungarischen) Minderheit regelten. In diesem Fall wandten sich die Dekrete gegen eine Gruppe von Personen nicht wegen persönlicher konkreter Taten, sondern wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit. Damit missachteten sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und verweigerten den Betroffenen zudem das Recht, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen.
Das tschechische Abgeordnetenhaus verabschiedete im April 2002 einstimmig eine Erklärung, in dem es auf die historische Situation nach dem Krieg verwies, die Wirksamkeit der Dekrete als erloschen charakterisierte und die sich aus ihnen ergebenden Rechts- und Eigentumsverhältnisse als „unantastbar und unveränderlich“ qualifizierte.
(Quelle:http://www.bpb.de/publikationen/T80IHC,4,0,Republik_unter_Druck.html)
 
Bevölkerungsaustausch
Gegenseitiger Austausch von Angehörigen ethnischer Gruppen zwischen zwei Nationalstaaten, denen jeweils eine Minderheitsbevölkerung  des anderen Staates angehört. Ziel des Bevölkerungsaustausches  ist es, auf geregelte Art und Weise zur Einheitlichkeit der nationalstaatlichen  Bevölkerung beizutragen. Dahinter steht die Idee, dass eine  homogene, nationale Bevölkerungsstruktur stabiler ist, da die  Grundlage für ethnische Konflikte beseitigt wird.
 
Binnenvertriebene (internally displaced persons)
Personen, die infolge von bewaffneten Konflikten, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, Naturkatastrophen gezwungen oder genötigt sind, ihre Heimat oder ihren Wohnort zu verlassen, ohne eine Staatsgrenze zu überschreiten. Diese Personen befinden sich in einer Flüchtlingen ähnlichen Situation. Sie fallen aber nicht unter die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention und haben deshalb keinen Anspruch auf den Schutz der internationalen Gemeinschaft.
 
Bosnien und Herzegowina
Staat, der nach Beendigung des Krieges auf dem Balkan (1992-1995) aus dem Zerfall Jugoslawiens hervorgegangen ist. Nach den Verfassungsgrundsätzen, die im Annex 4 des Friedensvertrages von Dayton von 1995 festgelegt sind, ist Bosnien und Herzegowina eine unabhängige, demokratische förderative Republik. Sie ist unterteilt in zwei relativ eigenständige Gebietseinheiten, die bosniakisch-kroatische Förderation B. u. H. (Abkürzung FBiH) und die Serbische Republik (Republika Srpska, Abkürzung RS). Die Zentralgewalt ist vor allem für die Außenpolitik, den Außenhandel, die Geldpolitik und die Angelegenheiten von Staatsangehörigkeit sowie Ein- bzw. Auswanderung zuständig.
 
Bosnjak
„Bosniake“, unter der Herrschaft der Habsburger verwendeter Begriff, der seit Mitte der 1990er Jahre wieder Verwendung für jene Bosnier fand, die sich weder als Kroaten noch als Serben definierten.
 
Breslau
Stadt in Schlesien, sie war die größte östlichste Stadt Preußens. Im Zuge der Westverschiebung Polens im Jahre 1945 wurde Breslau unter dem neuen Namen Wroclaw eine polnische Stadt. Die deutsche Bevölkerung wurde vertrieben und durch Polen ersetzt, die zum Großteil selbst aus Ostpolen umgesiedelt worden waren.
 
Bund der Vertriebenen
Bei dem „Bund der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände“ (BdV) handelt es sich um die mitgliederstärkste Organisation der Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist der Dachverband einer Vielzahl von so genannten „Landsmannschaften“ und finanziert sich vornehmlich aus Bundesmitteln, d.h. Steuergeldern. Der BdV ist aus dem „Zentralverband der vertriebenen Deutschen“ (ZvD) hervorgegangen, der 1949 gegründet wurde.
 
Bundesvertriebenengesetz
im Jahr 1952 in der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz, das die Anerkennung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und aus Ostmittel- bzw. Osteuropa regelte. Flüchtlingen und Vertriebenen wurde auf Grund des Bundesvertriebenengesetzes ein spezieller Status zuerkannt (Vertriebenenausweis A und B), der zu bestimmten Leistungen berechtigte. Flüchtlinge aus der SBZ/DDR wurden durch die Einführung eines Vertriebenenausweises C in das Gesetz eingeschlossen.
 
Bürgerkriegsflüchtlinge
Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sind Personen, die wegen Krieg oder Kriegsgefahr (u.a. gezielte Vertreibung, direkte Auswirkungen der Kampfhandlungen, Übergriffe der Kriegsparteien) ihre Heimat verlassen mussten. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sind i.d.R. keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Voraussetzung für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus’ ist laut Genfer Flüchtlingskonvention die Verfolgung des Einzelnen durch den Staat. Eine Kriegs- oder Bürgerkriegssituation an sich stellt keine staatliche Verfolgung dar. Auf Grund gesonderter Regelungen wurden in Europa insgesamt mehr als 700.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien aufgenommen, davon fast die Hälfte in Deutschland.