Bundesvertriebenengesetz

im Jahr 1952 in der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz, das die Anerkennung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und aus Ostmittel- bzw. Osteuropa regelte. Flüchtlingen und Vertriebenen wurde auf Grund des Bundesvertriebenengesetzes ein spezieller Status zuerkannt (Vertriebenenausweis A und B), der zu bestimmten Leistungen berechtigte. Flüchtlinge aus der SBZ/DDR wurden durch die Einführung eines Vertriebenenausweises C in das Gesetz eingeschlossen.


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