Lexikon

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Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Der völkerrechtliche Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ wurde juristisch erstmals 1948 zur Verfolgung der Nazi-Verbrechen definiert (Genozid). Diese Vorgehensweise war damals umstritten, da nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden können, die nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen wurden (nulla poena sine lege, keine Strafe ohne Gesetz). Seit 2002 besteht der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag als ständige Institution zur Verfolgung dieser Verbrechen. Der ICC berücksichtigt den oben genannten Rechtsgrundsatz und darf nur Straftaten verfolgen, die nach dem Inkrafttreten des internationalen Strafrechts begangen worden sind.
 
Vereinte Nationen
Die Vereinten Nationen (engl. United Nations, UN; oft UNO für United Nations Organisation ) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss  fast aller Staaten der Erde. Hauptaufgaben und Ziele sind die Sicherung  des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, die Förderung  der internationalen Zusammenarbeit und der Schutz der Menschenrechte.
 
Vertreibung
Mit Drohung oder Gewalt bewirkte Abwanderung von Bevölkerungsgruppen  aus ihrer Heimat. Man unterscheidet zwischen organisierter und nicht  organisierter, so genannter wilder, Vertreibung. Im Gegensatz zur  vertraglich festgelegten Vertreibung ist die wilde Vertreibung meist  Ausdruck von verbreitetem und politisch funktionalisiertem Hass,  der zu regelrechten Exzessen führt.
 
Vielvölkerstaat
Staatsgebilde, in dem nicht nur eine Nation bzw. ein Volk lebt, sondern verschiedene Nationalitäten bzw. Volksgruppen. Berühmte historische Beispiele für Vielvölkerstaaten waren Österreich-Ungarn, das Osmanische Reich, das Zarenreich, die Sowjetunion (siehe UdSSR) und Jugoslawien.
 
Vlasic
hoher Berg in Zentralbosnien
 
Volk
Angehörige einer sozio-politischen Gemeinschaft, die sich über gemeinsame Herkunft (Abstammung), gemeinsame kulturelle Merkmale oder auch ein gemeinsames politisches System definiert (siehe auch Nation). In der Regel verfügen Völker als Staatsvolk über einen eigenen Staat (Staatsgebiet), in dem sie die Herrschaft (Staatsgewalt) ausüben. Fehlt Völkern die Eigenstaatlichkeit, spricht man von Volksgruppen (siehe auch ethnische Minderheiten).
 
Völkerbund
internationale bzw. intergouvernementale Organisation, die 1920 nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gegründet wurde. Sie war der Vorläufer der Vereinten Nationen. Die Gründung des Völkerbundes, dessen Sitz sich in Genf befand, ging auf die Vorschläge des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 zurück (14 Punkte: „Eine allgemeine Gesellschaft der Nationen muss auf Grund eines besonderen Bundesvertrags gebildet werden zum Zweck der Gewährung gegenseitiger Kategorien für politische Unabhängigkeit und territorialer Integrität in gleicher Weise für die großen und kleinen Staaten.“). Der Völkerbund scheiterte mit seinen Ideen der Friedenssicherung und allgemeinen Abrüstung an der Wirklichkeit im Zeitalter des Nationalismus. Er verlor in den 1930er Jahren an Bedeutung und wurde formal 1946 aufgelöst.