Bürgerkriegsflüchtlinge

Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sind Personen, die wegen Krieg oder Kriegsgefahr (u.a. gezielte Vertreibung, direkte Auswirkungen der Kampfhandlungen, Übergriffe der Kriegsparteien) ihre Heimat verlassen mussten. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sind i.d.R. keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Voraussetzung für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus’ ist laut Genfer Flüchtlingskonvention die Verfolgung des Einzelnen durch den Staat. Eine Kriegs- oder Bürgerkriegssituation an sich stellt keine staatliche Verfolgung dar. Auf Grund gesonderter Regelungen wurden in Europa insgesamt mehr als 700.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien aufgenommen, davon fast die Hälfte in Deutschland.


Verwendet in:
  • Impressum und Kontakt