Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sind Personen, die wegen Krieg oder Kriegsgefahr (u.a. gezielte Vertreibung, direkte Auswirkungen der Kampfhandlungen, Übergriffe der Kriegsparteien) ihre Heimat verlassen mussten. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sind i.d.R. keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Voraussetzung für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus’ ist laut Genfer Flüchtlingskonvention die Verfolgung des Einzelnen durch den Staat. Eine Kriegs- oder Bürgerkriegssituation an sich stellt keine staatliche Verfolgung dar. Auf Grund gesonderter Regelungen wurden in Europa insgesamt mehr als 700.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien aufgenommen, davon fast die Hälfte in Deutschland.