Staat, der nach Beendigung des Krieges auf dem Balkan (1992-1995) aus dem Zerfall Jugoslawiens hervorgegangen ist. Nach den Verfassungsgrundsätzen, die im Annex 4 des Friedensvertrages von Dayton von 1995 festgelegt sind, ist Bosnien und Herzegowina eine unabhängige, demokratische förderative Republik. Sie ist unterteilt in zwei relativ eigenständige Gebietseinheiten, die bosniakisch-kroatische Förderation B. u. H. (Abkürzung FBiH) und die Serbische Republik (Republika Srpska, Abkürzung RS). Die Zentralgewalt ist vor allem für die Außenpolitik, den Außenhandel, die Geldpolitik und die Angelegenheiten von Staatsangehörigkeit sowie Ein- bzw. Auswanderung zuständig.