Benes-Dekrete

Als „Benes-Dekrete“ werden allgemein die Rechtsnormen bezeichnet, die in den Jahren 1940 bis 1945 durch den tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benes erlassen worden sind.
Es wurden insgesamt 143 Dekrete erlassen, einige von ihnen leiteten tiefgreifende, politische, soziale und wirtschaftliche Veränderungen in die Wege. Bis heute sind einige von ihnen umstritten, welche die Entrechtung (Entzug der Staatsbürgerschaft) und die soziale Stellung (Enteignung des Vermögens) der deutschen (wie der ungarischen) Minderheit regelten. In diesem Fall wandten sich die Dekrete gegen eine Gruppe von Personen nicht wegen persönlicher konkreter Taten, sondern wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit. Damit missachteten sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und verweigerten den Betroffenen zudem das Recht, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen.
Das tschechische Abgeordnetenhaus verabschiedete im April 2002 einstimmig eine Erklärung, in dem es auf die historische Situation nach dem Krieg verwies, die Wirksamkeit der Dekrete als erloschen charakterisierte und die sich aus ihnen ergebenden Rechts- und Eigentumsverhältnisse als „unantastbar und unveränderlich“ qualifizierte.
(Quelle:http://www.bpb.de/publikationen/T80IHC,4,0,Republik_unter_Druck.html)


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  • Lernstation 2: Ursachen klären / Arbeitsauftrag 3b: Ethnische Homogenisierung und Kollektivschuld nach Kriegsende
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