Lernstation 2: Ursachen klären

Einführung in die Lernstation 2

Die Lernstation 2 bietet zwei übergreifende und vergleichende Arbeitsaufträge sowie drei Arbeitsaufträge zu Einzelphänomenen, die Sie einzeln oder in der Gruppe bearbeiten können.

Hier geht es darum, die gemeinsamen und unterschiedlichen Ursachen von Zwangsmigrationen anhand von Beispielen zu analysieren:

Umsiedlung als Problemlösung

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war in ganz Europa die Idee verbreitet, Probleme mit Minderheiten im eigenen Land ließen sich wirkungsvoll durch Umsiedlung oder Bevölkerungsaustausch lösen. Es wurde davon ausgegangen, dass innergesellschaftliche Konflikte und auch Kriege durch den geregelten Transfer von unerwünschten Bevölkerungsgruppen in ihr "Mutterland" vermieden werden könnten.

Hinter diesem Gedanken stand ein seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts herausgebildetes Nationsverständnis, welches sich über die gemeinsame Abstammung definierte (ethnisches Nationsverständnis). Nicht nur wurden in sich geschlossene „Rassen“ definiert, sondern der Eintritt anderer in den „Volkskörper“ wurde als Schwächung der „natürlichen Kraft des Volkskörpers“ angesehen.

Maßnahmen zur “Homogenisierung”

Im Zusammenhang mit dem Zerfall von Großreichen und Vielvölkerstaaten und der Bildung von modernen zentralistischen Nationalstaaten setzte sich die Idee von der ethnischen „Homogenisierung“ durch. Zunehmend negative Einstellungen gegenüber Minderheiten  waren von der jeweils dominanten Bevölkerung zu beobachten.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden verschiedenste Maßnahmen eingesetzt, um das Ziel einer “ethnisch homogenen” Bevölkerung zu erreichen:

- Im Zuge der politischen Neuordnung Südosteuropas nach dem Ersten Weltkrieg gehörten staatlich organisierte Bevölkerungstransfers zur Praxis der neuen Regierungen. Das  Lausanner Abkommen  von 1923 sah den Austausch der orthodoxen Griechen aus Kleinasien und der Pontos-Region und der muslimischen Türken aus Griechenland vor. Obwohl dieses Vorhaben mit sehr viel Leid, Grausamkeiten und enormen Integrationsschwierigkeiten verbunden war, wurde es von der europäischen Öffentlichkeit als friedenstiftendes Modell zur Lösung von Nationalitätenkonflikten wahrgenommen. Das Lausanner Abkommen wurde in Europa zum Vorbild für künftige Vertreibungen und Umsiedlungen von Minderheiten.

- Die so genannte  "Heim-ins-Reich-Politik" während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland war gleichermaßen eine staatlich gelenkte Maßnahme. Sie sah vor, deutsche Minderheiten aus Osteuropa nach Deutschland zu bringen. Oft auch gegen ihren Willen wurden viele der umgesiedelten Deutschen nach Kriegsbeginn in den eroberten Gebieten angesiedelt, aus denen die polnische, tschechische und jüdische Bevölkerung zwangsausgesiedelt beziehungsweise in Ghettos und Lager verschleppt oder ermordet worden war.

- In der "Heim-ins-Reich-Politik" fand eine weitere Phase von Zwangsmigrationen im Zuge der rassistisch motivierten deutschen Besatzungspolitik statt. Der so genannte  („Generalplan Ost“) regelte die Deportationen zur Zwangsarbeit in Lager und Ghettos.

- Die erzwungene Aussiedlung nationaler Minderheiten ist die dritte wichtige Form von Zwangsmigrationen. Dies fand beispielsweise nach dem Zweiten Weltkrieg in den befreiten Ländern Osteuropas oder in den 1990er-Jahren im ehemaligen Jugoslawien statt. So wurde die polnische Bevölkerung der ehemaligen polnischen Ostprovinzen häufig in die Gebiete zwangsausgesiedelt, die zuvor von der deutschen Bevölkerung verlassen werden mussten. Als Reaktion der Alliierten und der Länder Ostmitteleuropas auf die Eroberungs-, Besatzungs- und Vernichtungspolitik während des Zweiten Weltkriegs wurden die Deutschen vertrieben, da sie eine Gefahr für die Entwicklung des neuen Staates bedeuteten.

- In den Bürgerkriegen im ehemaligen Jugoslawien (Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Kosovo) kam es zwischen 1992 und 1999, in der Folge des Zerfalls der Ostblockstaaten seit 1989, „vor der Haustür“ der Europäischen Union zu massenhafter Flucht, Vertreibungen und Massakern. Historischer Kontext war einmal mehr die Gründung neuer Nationalstaaten; die Motivation war ein ethnisch definierter Nationalismus.

Recht auf Heimat

An allen skizzierten Beispielen von Bevölkerungstransfer wird deutlich, dass die Idee von einem ethnisch homogenen Nationalstaat letztendlich nicht die Bedingungen für ein friedliches Zusammenleben schaffen konnte.

Gerade der Vergleich der Umsiedlung und Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs mit den „ethnischen Säuberungen“ auf dem Balkan verdeutlicht die Abkehr von der Idee der ethnischen Homogenisierung. Glaubten die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg noch an die friedensstiftende Idee der Entmischung und schlossen damit eine Rückkehr der Deutschen in ihre Herkunftsgebiete strikt aus, so griff die internationale Staatengemeinschaft Ende der 1990er Jahre erstmals zum Mittel des Krieges, um „ethnische Säuberungen“ auf dem Balkan möglichst zu verhindern. Im Friedensabkommen von Dayton wurde ausdrücklich verfügt, dass Flüchtlinge und Vertriebene in ihre Heimat zurückkehren können.

Die Suche und die Entwicklung von anderen neuen Konfliktlösungsmodellen sind für ein friedliches Zusammenleben zwischen Mehrheitsgesellschaft und Minderheiten unumgänglich. Supranationale und föderative Systeme, wie sie innerhalb Europas und innerhalb der Vereinten Nationen schrittweise entwickelt werden, sind gefragt, um Formen eines übersteigerten Nationalismus Einhalt zu gebieten.

Übersicht der Arbeitsaufträge

Arbeitsauftrag 1 a: Überblick über Zwangsmigrationen

Gruppe Einzelarbeit  Uhr 15 Minuten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Zwangsmigrationen und „ethnische Säuberungen“ im 20. Jahrhundert. Setzen Sie sich in einem zweiten Schritt mit den Ursachen auseinander. >>weiter

Arbeitsauftrag 1 b: Zeitzeugen erinnern sich

Gruppe Gruppenarbeit    Uhr 45 Minuten

In diesem Arbeitsauftrag geht es um die Ursachen und Motive von Zwangsmigrationen aus unterschiedlichen Perspektiven sowie aus verschiedenen Zeiten und Regionen. >>weiter

Arbeitsauftrag 2 : Vergleichbarkeit von Holocaust und ethnischer Säuberung?

Gruppe Einzelarbeit und Diskussion in der Gruppe   Uhr 45 Minuten

In Arbeitsauftrag 2 geht es um die Frage der Vergleichbarkeit von „ethnischer Säuberung“ und dem Genozid an den Juden. >>weiter

Arbeitsauftrag 3a: Deutsche Besatzungspolitik in Polen

Gruppe Einzelarbeit und Diskussion in der Gruppe    Uhr 2 x 45 Minuten

In diesem Arbeitsauftrag wird die Besatzungspolitik Hitlers am Beispiel Polens aus unterschiedlichen Perspektiven näher betrachtet. >>weiter

Arbeitsauftrag 3b : Ethnische Homogenisierung und Kollektivschuld nach Kriegsende

Gruppe Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Diskussion in der Gruppe    Uhr 45 Minuten

In diesem Arbeitsauftrag geht es um das Fortleben der Idee des ethnisch homogenen Nationalstaats und die Kritik daran nach dem zweiten Weltkrieg. >>weiter

Arbeitsauftrag 3c: Was ist ein Flüchtling, was ein Vertriebener?

Gruppe Einzelarbeit    Uhr 45 Minuten

In diesem Arbeitsauftrag geht es um die Unterscheidung der Begriffe Flüchtling und Vertriebener. >>weiter

Arbeitsauftrag 3d: Minderheitenschutz

Gruppe Einzelarbeit    Uhr 2 x 45 Minuten

In diesem Arbeitsauftrag geht es um die allgemeine Entwicklung des Minderheitenschutzes und die Stellung von Minderheiten nach dem Zweiten Weltkrieg und insbesondere um die Entwicklung in Bosnien-Herzegowina während des Bürgerkrieges  von 1992 bis 1995. >>weiter

Arbeitsauftrag 3e: Flüchtlinge heute

Gruppe Paararbeit    Uhr 2 x 45 Minuten

Dieser Arbeitsauftag beschäftigt sich mit dem heutigen Flüchtlingsproblem. >>weiter

Arbeitsauftrag 1 a: Überblick über Zwangsmigrationen

Gruppe Einzelarbeit  Uhr 15 Minuten

Ziel des Arbeitsauftrages

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Zwangsmigrationen und „ethnischen Säuberungen“ im 20. Jahrhundert. Setzen Sie sich  in einem zweiten Schritt mit den Ursachen auseinander.

Aufgabe

a.  Bitte lesen Sie den folgenden online-Artikel  „Von Lausanne bis Jugoslawien – Zwangsmigrationen und ethnische Säuberungen im Europa des 20. Jahrhunderts“.

b. Legen Sie sich eine chronologisch geordnete Liste der aufgeführten Zwangsmigrationen an.

Material für Arbeitsauftrag: Text

Von Lausanne bis Jugoslawien – Zwangsmigrationen und ethnische Säuberungen im Europa des 20. Jahrhunderts

von Gerrit Schäfer

Eine radikale Antwort auf die "Nationalitätenfrage" ist die Austreibung von Minderheiten zum Zweck der Bildung eines Staates, der dann ein "Nationalstaat" sein soll. Südosteuropa und speziell der Balkan waren zu Beginn und am Ende des Jahrhunderts Schauplätze solcher Zwangsmigrationen. Während und nach dem Zweiten Weltkrieg lag der Schwerpunkt in Mittel- und Osteuropa. Am Ende des Jahrhunderts fanden Zwangsmigrationen großen Ausmaßes wiederum auf dem Balkan und im Kaukasus statt.

Die Zeit bis 1925

Die muslimischen Minderheiten in den neuen Nationalstaaten auf dem Balkan waren bereits im 19. Jahrhundert von Diskriminierung und Verfolgung betroffen, so dass eine große Zahl von Menschen ihre Heimat verließ. In den Balkankriegen (1912/13) mussten schließlich Zehntausende Menschen aus ihren Heimatländern flüchten, weil sie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten waren. Offiziell sanktioniert wurde diese Politik anschließend durch einen Vertrag zwischen Bulgarien und der Türkei, der einen Bevölkerungstausch im Grenzgebiet vorsah.

Eine ethnische Homogenisierung des Staates war auch das Ziel der jungtürkischen Nationalisten, die ab 1908 im Osmanischen Reich regierten und ab 1909 die Deportation der armenischen Minderheit betrieben. Hunderttausende Armenier fielen Gewalt, Pogromen und Hunger zum Opfer.

Auch nach dem griechisch-türkischen Krieg von 1921/22, der mit Vertreibungen und Flucht einher ging, waren erzwungene Umsiedlungen die Antwort der Politik auf die "Nationalitätenfrage". Vom im Vertrag von Lausanne (1923) fixierten Bevölkerungstausch waren knapp zwei Millionen Menschen betroffen. Schätzungen besagen, dass in vielen Ländern Ost- und Südosteuropas in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg bis zu sechs Millionen Angehörige von ethnischen Minderheiten unter Zwang oder Druck ihre Heimat verließen.

In dieser Zeit wurden Bevölkerungsverschiebungen vielfach als legitimes, ja oft einziges Mittel der Politik gesehen, um "Nationalitätenprobleme" zu lösen und den Frieden zu sichern. Die europäischen Großmächte stimmten dem Vertrag von Lausanne zu. Auch in der Wissenschaft wurden diese Ideen vertreten; so entwickelte beispielsweise der Schweizer Ethnologe Georges Montandon ein Konzept, das eine "massive" Umsiedlung von Menschen vorsah, um Nationalstaaten mit "natürlichen" Grenzen und ohne Minderheiten zu erzeugen.

Von 1933 bis 1948

Die nächste Phase, in der in großen Teilen Europas massive erzwungene Bevölkerungsverschiebungen stattfanden, waren die Jahre im und um den Zweiten Weltkrieg. Diese Zeit wird detailliert in anderen Artikeln behandelt, so dass hier nur eine kurze Übersicht gegeben wird.

Diese Periode begann mit der Emigration der jüdischen Bevölkerung aus Deutschland nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten und dem Beginn der Diskriminierung und Verfolgung (1933). Nach dem Münchener Abkommen (1938) verließen auf dem Gebiet der bisherigen Tschechoslowakei mehrere Hunderttausend Menschen ihren angestammten Wohnort – infolge direkter oder befürchteter Gewaltanwendung. Gleichzeitig schloss das nationalsozialistische Deutschland mit einer Reihe von Staaten, unter anderem mit Italien und der Sowjetunion, Verträge, nach denen die Angehörigen deutscher Minderheiten "heim ins Reich", nicht zuletzt auch in besetzte Gebiete (böhmische Länder, Polen), umgesiedelt wurden. So war diese Politik Teil der aggressiven, expansionistischen Gesamtstrategie der Nationalsozialisten.

Die Zeit des Zweiten Weltkriegs war gekennzeichnet von der Deportation und massenhaften Ermordung vor allem von Juden, aber auch anderer Gruppen wie der Sinti und Roma, die sich unter deutscher Herrschaft befanden. Vor allem aus Osteuropa wurden Millionen von Zwangsarbeitern nach Deutschland verschleppt.

In der Sowjetunion wurden die Angehörigen einer Reihe von Angehörigen ethnischer Minderheiten (Deutsche, Kaukasier, Balten, Polen, Krimtartaren und andere), denen Sympathien für die Kriegsgegner unterstellt wurden, in die zentralasiatischen Republiken deportiert. Hier war die Zerstörung der sozialen Strukturen und die Sicherung der stalinistischen Herrschaft das wichtigste Motiv für die Umsiedlungen, von denen insgesamt vermutlich mehr als drei Millionen Menschen betroffen waren.

Schließlich gab es nach Kriegsende enorme Wanderungsbewegungen in Europa. Millionen von ehemaligen Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen (displaced persons) wurden in ihre Heimatländer zurückgeschickt. Viele überlebende Juden verließen Europa und zogen ins neu gegründete Israel oder in die Vereinigten Staaten.

Mit dem Einverständnis der Alliierten mussten vermutlich weit über zehn Millionen Deutsche ihre Siedlungsgebiete in Osteuropa verlassen und nach Deutschland oder Österreich übersiedeln. Auch in Ost- und Südosteuropa fanden zahlreiche Umsiedlungsaktionen statt, von denen unter anderem Ungarn, Ukrainer, Weißrussen, Finnen und Italiener betroffen waren. Die zahlenmäßig größte Gruppe waren die mehr als zwei Millionen Polen, die aus dem ehemaligen, nun an die Sowjetunion angeschlossenen Ostteil Polens in den ehemals deutschen Westteil gebracht wurden. Die meisten der staatlich betriebenen oder geduldeten Zwangsmigrationen wurden explizit damit gerechtfertigt, dass territoriale Ansprüche auf Siedlungsgebiete von ethnischen Minderheiten zukünftig ausgeschlossen sein sollten.

Migrationen während und nach dem Kalten Krieg

Während des Kalten Kriegs setzte sich die Tendenz zur ethnischen Homogenisierung fort, war aber meistens das Ergebnis individueller Entscheidungen zur Ausreise und nur noch in Ausnahmefällen offizielles Ziel staatlicher Politik (Bulgarien). Aus vielen Ländern Ost- und Südosteuropas wanderten deutsche "Spätaussiedler", Juden, Türken, weitere Muslime, Ungarn, Armenier, Griechen und andere aus.

Nach dem Fall des "Eisernen Vorhangs" und mit verbesserten Reisemöglichkeiten setzte sich dieser Trend verstärkt fort. Auch innerhalb der ehemaligen Sowjetunion begannen neue Migrationsbewegungen, bei denen zumeist Angehörige der russischen Diaspora aus den neu unabhängigen Staaten nach Russland zogen.

Die neuen Vertreibungen: Jugoslawien und der Kaukasus

Mit neuen Kriegen und bewaffneten Konflikten kehrte auch das Phänomen der Vertreibungen nach Europa und seine Randgebiete zurück. Sie geschahen im Rahmen der letzten großen Welle von Nationalstaatsgründungen, in der sich das letzte der großen europäischen Vielvölkerreiche, die Sowjetunion, die bis dahin noch durch das autoritäre Herrschaftssystem zusammengehalten wurde, auflöste. Auch kleinere multi-ethnische Staaten wie die Tschechoslowakei und Jugoslawien spalteten sich auf. Im Gegensatz zu den meisten vorangegangenen Nationalstaatsgründungen ist jedoch bemerkenswert, dass relativ viele davon ohne einen Krieg zustande kamen – historisch gesehen ein bis dahin sehr seltener Ausnahmefall.

Die Konflikte in Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Tschetschenien hatten die Flucht von Hunderttausenden Menschen zur Folge.

In den Bürgerkriegen im ehemaligen Jugoslawien (Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Kosovo) kam es zwischen 1992 und 1999 "vor der Haustür" der Europäischen Union zu massenhafter Flucht, Vertreibungen und Massakern. Der zynische, aber die hinter dem Phänomen stehende Idee präzise erfassende Begriff "ethnische Säuberungen" fand in der Berichterstattung weite Verbreitung. Historischer Kontext war einmal mehr die Gründung neuer Nationalstaaten, Motivation war ein ethnisch definierter Nationalismus. Je nach militärischer Lage waren Kroaten, Serben, Albaner, Roma und Muslime betroffen – bei letzteren wurde ihre Religion zur Bestimmung ihrer "ethnischen Identität" herangezogen, das einzige Merkmal, das sie von den katholischen Kroaten und den orthodoxen Serben unterschied. Nach Schätzungen waren insgesamt mehr als zwei Millionen Menschen betroffen.

Die Bürgerkriege, Vertreibungen und insbesondere die Aussicht, weitere Flüchtlinge aufnehmen zu müssen, führten zu militärischen Interventionen der NATO in Bosnien und im Kosovo. Dabei ist einerseits der problematische, völkerrechtlich umstrittene Charakter solcher Interventionen festzuhalten, andererseits aber auch die Tatsache, dass Zwangsmigrationen im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten nicht mehr weithin als Mittel zur Konfliktlösung gelten, die gefördert oder wenigstens toleriert werden, sondern auf Ablehnung und Widerstand treffen – zumindest in Europa.
Der Artikel wurde entnommen aus „FES -Netz -Quelle: Geschichte und Politik“, einem Online-Service der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung:

Präsentation des Ergebnisses

Benutzen Sie die erstellte chronologisch geordnete Liste der Zwangsmigrationen als Übersicht für den Arbeitsauftrag 1b.

Arbeitsauftrag 1 b: Zeitzeugen erinnern

Gruppe Gruppenarbeit    Uhr 45 Minuten

Ziel des Arbeitsauftrages

In diesem Arbeitsauftrag geht es darum,  die Ursachen und Motive von Zwangsmigrationen in verschiedenen Zeitabschnitten und Regionen aus unterschiedlichen Perspektiven aufzuzeigen.

Sie erfahren etwas darüber, wie die Zeitzeugen selbst ihre Zwangsmigration begründeten und wie sie die Zeit vor ihrer Umsiedlung erlebten.

Aufgabe

Bilden Sie zwei Gruppen.

1. Arbeitsschritt:
Hören Sie sich je Gruppe die angebotenen Audiofiles an (siehe Material für Gruppe 1 und für Gruppe 2).

2. Arbeitschritt:
Machen Sie sich Notizen zu folgenden Themen:

3. Arbeitsschritt:
Vergleichen Sie in Ihrer Gruppe die Ergebnisse auf ihren Notizblättern.

Material für Gruppe 1

Auf den folgenden Seiten finden Sie Audiofiles der Zeitzeugenberichte zu  Arbeitsauftrag 1b.

Material für Arbeitsauftrag: Audiofile L. Karadeg


Herr Lütfü Karadag

für Detailansicht bitte klicken

Herr Lütfü Karadag, geb. 1914 in Yanya in Griechenland, im Jahr 1924 zwangsumgesiedelt in die Türkei (Audiofile: Kindheit)

 

Material für Arbeitsauftrag: Audiofile J. Hanel


Frau Jadwina Hanel

für Detailansicht bitte klicken

Frau Jadwina Hanel, geb. 1929 in Lemberg, im Jahr 1946 zwangsumgesiedelt nach Wroclaw, ehemaliges Breslau (Audiofile: Kriegszeiten, Okkupation)

 

Material für Arbeitsauftrag: Audiofile S. Suljanovic


Sead Suljanovic

für Detailansicht bitte klicken

Sead Suljanovic, geb. 1951 in Prijedor (Bosnien). 1995  wurde er vertrieben und kehrte 2000 in seine Heimatstadt Prijedor zurück. (Audiofile: Kindheit)

 

Material für Gruppe 2:

Auf den folgenden Seiten finden Sie Audiofiles der Zeitzeugenberichte zu  Arbeitsauftrag 1b.

Material für Arbeitsauftrag: Audiofile Y. Tamtakos


Herr Yiannis Tamtakos

für Detailansicht bitte klicken

Herr Yiannis Tamtakos, geb. 1908 in Fokia (heutige Türkei), im Jahr 1922 vertrieben nach Griechenland.

 

Material für Arbeitsauftrag: Audiofile M. Winkler


Frau Marianne Winkler

für Detailansicht bitte klicken

Frau Marianne Winkler, geb. 1954 in Peine (Niedersachsen), erzählt die Vertreibungsgeschichte der Mutter aus Schlesien.

 

Material für Arbeitsauftrag: Audiofile D. Suljanovic


Herr Damir Suljanovic

für Detailansicht bitte klicken

Damir Suljanovic, geb. 1977 in Prijedor (Bosnien). Er floh 1995 nach Deutschland und kehrte 1998 in seinen Geburtsort zurück.

 

Präsentation des Ergebnisses

1. Arbeitsschritt:
Vergleichen Sie in Ihrer Gruppe die Ergebnisse auf Ihren Notizblättern und diskutieren Sie zu folgenden Thesen.

These 1:

Marie-Janine Calic, Historikerin und Politikwissenschaftlerin:

„Nur wo radikaler Nationalismus die politische Szene regiert, werden Menschen aufgrund ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit verfolgt und vertrieben. Es ist falsch zu glauben, dass Stabilität auf dem Balkan nur durch ethnische Trennung erreicht werden kann. Es widerspricht nicht nur einer Jahrhunderte langen Erfahrung, sondern auch grundsätzlichen menschen- und völkerrechtlichen Prinzipien.“
Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.8.2004

These 2:

Hans Lemberg, Historiker:

Entgegen der noch heute verbreiteten Vorstellung, dass „ethnische Säuberung“ ein Mittel zur Lösung von Nationalitätenproblemen sei, argumentiert Lemberg eindeutig in die entgegengesetzte Richtung, indem er fragt: „Sollten zur dauerhaften Befriedung nationaler Mischgebiete nicht doch eher föderale und autonomistische Konzepte tauglicher sein oder ein ausgebauter Minderheitenschutz? (...) Können nicht tatsächlich Autonomiemodelle in der Art des heutigen Südtirols, ferner regionale Kooperationen oder föderative bzw. konföderative Modelle weit bessere Alternativen bilden als die Wahnvorstellung, von Nationalstaaten, wenn sie denn nur genug homogen, „gereinigt“ sind, sei der allgemeine Friede zu erhoffen?“
Quelle: Hans Lemberg, „Ethnische Säuberungen“: Ein Mittel zur Lösung von Nationalitätenproblemen? In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 46/1992, S. 32

2. Arbeitsschritt:
Beide Gruppen präsentieren vor der anderen Gruppe mit Hilfe der Tafel oder eines Flip-Charts die eigenen Diskussionsergebnisse.

Arbeitsauftrag 2 : Vergleichbarkeit von Holocaust und ethnischer Säuberung?

Gruppe Einzelarbeit und Diskussion in der Gruppe   Uhr 45 Minuten

Ziel des Arbeitsauftrages

Der Arbeitsauftrag 2 beschäftigt sich mit der Vergleichbarkeit von „ethnischer Säuberung“ und dem Genozid an den Juden.

Es gilt darüber zu diskutieren, ob der im Nationalstaat wurzelnde Gedanke, durch Trennung und Umsiedlung von Nationen und Nationalitäten, Frieden schaffen zu können, in seiner extremen Steigerungsform in den Genozid an den Juden mündete.

Aufgabe


a. Lesen Sie die folgenden vier Thesen durch.


b. Versuchen Sie, aus den folgenden vier Thesen zu erarbeiten, was für und was gegen die Vergleichbarkeit von "ethnischer Säuberung" und Holocaust spricht. Formulieren Sie auf dem Notizblatt kurze Statements zu Pro und Contra.

Material für Arbeitsauftrag: Texte

These 1:

„Auf die Zusammenhänge zwischen der Räumung von besetzten Gebieten in Osteuropa durch zwangsweise Aussiedlung der nicht-deutschen Bevölkerung und der millionenfachen Deportation und Ermordung der Juden hat insbesondere der Historiker Götz Aly hingewiesen. Sicherlich spielt auch hier das Ziel der ethnischen Homogenisierung eine wichtige Rolle. Zudem weisen die ersten Phasen des Holocaust mit der bürokratischen Erfassung und Verschleppung der jüdischen Bevölkerung und den damals noch gehandelten Aussiedlungsplänen (zum Beispiel nach Madagaskar) zumindest einige Gemeinsamkeiten mit anderen erzwungenen Umsiedlungen auf. Zu bedenken sind jedoch, dass dabei ein Antisemitismus wirksam wird, der viel älter ist als nationalistische Ideen, und dass das rassistische, exterminatorische Denken der Nationalsozialisten schon früh in ihrer Rhetorik und ihrem Handeln sichtbar wird – ob etwaige Umsiedlungspläne jemals realistisch waren, ist eher zweifelhaft. Der Holocaust weist Verbindungen zum Phänomen der Zwangsmigrationen auf, weshalb er hier einbezogen ist, bleibt jedoch letztlich ein Ereignis, das ohne historische Parallele ist."
Quelle: Gerrit Schäfer, Zwangsmigrationen und Vertreibungen in Europa 1938-1948, in: FES-Netz-Quelle

These 2:

„Man benötigte einen neuen Begriff, weil ´ethnische Säuberung´ und Völkermord zwei verschiedene Handlungen bezeichnen und die Unterschiede zwischen ihnen wichtig sind. Genau wie bei der juristischen Bestimmung von Mord ist auch hier der Vorsatz das entscheidende Kriterium. Völkermord ist die vorsätzliche Tötung eines Teils oder einer ganzen ethnischen, religiösen oder nationalen Gruppe; sein Ziel ist die Ermordung eines Volkes. Die Ansicht der ethnischen Säuberung liegt in der Entfernung eines Volkes und oft auch aller seiner Spuren von einem bestimmten Territorium. (...) Am einen Ende des Spektrums berührt sich die ´ethnische Säuberung´ mit der Deportation oder dem so genannten ´Bevölkerungsaustausch´. Hier geht es darum, Menschen zur Umsiedlung zu bringen, und zwar mit legalen oder halblegalen Mitteln. Am anderen Ende unterscheiden sich ´ethnische Säuberung´ und Völkermord nur durch das Endziel. Hier geht die ´ethnische Säuberung´ in den Völkermord über, da Massenmord begangen wird, um das Land von einem Volk zu ´säubern´. (Norman M. Naimark, S. 11-12)
(...)
„Obwohl Robert Haydens Unwille, dass die ´ethnische Säuberung´ in Bosnien so rasch mit Begriffen des Holocaust interpretiert wurde, verständlich ist, lässt sich keine Untersuchung über ´ethnische Säuberung´oder Völkermord anstellen, die von den Bildern, der Sprache und den Erkenntnissen der Judenverfolgung durch die Nazis frei wäre. Der Diskurs des Holocausts ist unvermeidbar." (Norman M. Naimark, S. 78)
(...)
„Die Intensität der nationalsozialistischen Rassenideologie und ihre wahnhafte pseudobiologische Grundlage unterscheiden den Holocaust letztlich tiefgreifend vom Völkermord der Armenier. (...) Durch den zu Recht so genannten „Rassenwahn“ der Nazis wurde aus der ethnischen Säuberung eine vorher wie nachher unbekannte Form des Massenmordes.“ (Norman M. Naimark, S. 109-110)
Quelle: Norman M. Naimark. Flammender Hass, Ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert, München: Beck, 2004.

These 3:

„Und inmitten oder besser jenseits dieser ungeheuerlichen Menschenströme gibt es etwas, das zwar mit Umsiedlung, Abschiebung und Deportation begann und doch etwas ganz anderes war als “ethnische Säuberung”: der Völkermord an den europäischen Juden.

´Unmixed Europe´ ist keine Metapher, sondern ein veränderter Kontinent. Die europäische Judenheit existierte nicht mehr. An der Stelle, wo einmal Polen gewesen war, entstand aus der Asche ein neues Polen. Der deutsche Osten hat aufgehört zu existieren, und ein Deutschtum in Mittel- und Osteuropa gibt es nicht mehr.“
Quelle: Karl Schlögel, in: DIE ZEIT, 18/1999

These 4:

"Organisatorisch, personell und in ihrer Zielsetzung mündeten die unter der Parole „Heim ins Reich“ durchgeführten Umsiedlungen von Volksdeutschen und die ´Umvölkungspolitik´ gegenüber den slawischen Völkern in Osteuropa in die nationalsozialistische Vernichtungspolitik, deren Vorstufe sie bildeten. Die Züge, in denen die Umsiedler ins Warteland gebracht wurden, transportierten auf der Rückreise polnische Juden nach Osten. Zunächst wurde die ´Lösung der Judenfrage´ noch im Rahmen der nationalsozialistischen Vertreibungen, des Hin- und Hersiedelns von als nicht arisch eingestuften Bevölkerungsgruppen gesehen. Der Madagaskar-Plan steht dafür. (...) Noch bevor im Januar 1942 auf der Wannsee-Konferenz in Berlin die konkrete Durchführung der ´Endlösung der Judenfrage´ erörtert wurde, hatte die systematischen Tötung der europäischen Juden schon begonnen. (...)
Der im Nationalstaat wurzelnde Gedanke, durch Trennung und Umsiedlung von Nationen und Nationalitäten Frieden schaffen zu können, mündete in den die menschliche Vorstellungskraft sprengenden Genozid des nationalsozialistischen Deutschlands an den Juden.“
Quelle: Mathias Beer, Umsiedlung, Flucht und Vertreibung der Deutschen als internationales Problem. Zur Geschichte eines europäischen Irrwegs, hg. Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg, 2002, S.15

Weiterführendes Material (optional): PDF zu aktuellen Definitionen von Völkermord 

 

Präsentation des Ergebnisses

Stellen Sie ihre kurzen Statements in der Klasse vor und diskutieren Sie über den Zusammenhang zwischen „ethnischer Säuberung“ und dem Genozid (Völkermord) an den Juden.

Arbeitsauftrag 3a: Deutsche Besatzungspolitik in Polen

Gruppe Einzelarbeit und Diskussion in der Gruppe    Uhr 2 x 45 Minuten

Ziel des Arbeitsauftrages

In diesem Arbeitsauftrag wird die Besatzungspolitik Hitlers am Beispiel Polens aus unterschiedlichen Perspektiven näher betrachtet.

Zum Einstieg:

Deutsche Besatzungspolitik in Polen

„Wohl kein Land hatte unter deutscher Besatzung mehr zu leiden als Polen. Nach groben Schätzungen gab es allein hier zwischen vier und sechs Millionen Todesopfer (bis zu 20 Prozent der Bevölkerung). Die rassistisch-völkische NS-Lebensraumpolitik wurde mit extremer Härte durchgeführt; Polen sollte aufhören, als Nation zu existieren. Alle Dimensionen sprengte der Holocaust, dessen Hauptschauplätze in Polen lagen und den nur wenige polnische Juden überlebten.

Die Unterordnung Polens unter die stalinistische Sowjetunion nach dem Ende der deutschen Herrschaft wurde nur von den Kommunisten unterstützt. Symbol dafür war der von den deutschen Besatzern brutal niedergeschlagene Aufstand von Warschau (1944), durch den der nicht-kommunistische Widerstand vergeblich eine Befreiung aus eigener Kraft und damit ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Nachkriegsordnung zu erreichen versuchte.“

Quelle: FES-Netz-Quelle, Geschichte und Politik

Aufgabe

Gruppe Einzelarbeit   

1. Arbeitsschritt:
Lesen Sie im Internet  bei LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online) die Abschnitte über die NS-Außenpolitik der Jahre 1933-1939 und 1939-1945. Beachten Sie vor allem Informationen zur NS-Besatzungspolitik und zur Besatzungspolitik Stalins. Notieren Sie die wichtigsten Eckdaten der Entwicklung der NS-Bevölkerungspolitik in den 1930er und 1940er Jahren.

2. Arbeitsschritt:
Lesen Sie eine Ansprache Hitlers, in der die geplante NS-Bevölkerungspolitik in Osteuropa mit seinen „Homogenisierungsplänen“ skizziert wird und machen Sie sich dazu Notizen.

3. Arbeitsschritt:
Hören Sie die Erzählungen von zwei Polen aus dem ehemaligen Lemberg an und versuchen Sie sich mit Hilfe der Erinnerungen der beiden Zeitzeugen ein Bild über die Stimmung der polnischen Bevölkerung während der beiden Besatzungszeiten zu machen.

Material für Arbeitsauftrag: Texte

1. Recherche im LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online):

>>NS-Außenpolitik 1933-1939

>>NS-Außenpolitik 1939-1945

2. Ansprache Hitlers : Siehe: PDF 2 Hitleransprache.

>>PDF: Ansprache Hitlers

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Zeitzeugenberichte zum Arbeitsauftrag.

Material für Arbeitsauftrag: Audiofile A. Damm

Frau Anna Damm

für Detailansicht bitte klicken

Frau Anna Damm, geb. 1928 in Lemberg (ehemaliges Polen), wurde 1946 nach Wroclaw (ehemaliges Breslau) zwangsumgesiedelt (Audiofile: Kriegszeiten, Okkupation).

 

Material für Arbeitsauftrag: Audiofile W.  Zalogowicz

Herr Wladyslaw Zalogowicz

für Detailansicht bitte klicken

Herr Wladyslaw Zalogowicz, geb. 1922 in Lemberg (ehemaliges Polen), war im polnischen Widerstand und wurde 1946 aus Lemberg nach Wroclaw (ehemals Breslau) zwangsumgesiedelt (Audiofile: Kriegszeiten, Okkupation).

 

Präsentation des Ergebnisses

Skizzieren Sie kurz in der Klasse die NS-Bevölkerungspolitik und diskutieren Sie in der Gruppe, wie die offizielle NS-Politik Einfluss auf das Leben der Menschen in Polen hatte und wie die Menschen auf die deutschen und sowjetischen Besatzer reagierten.

Arbeitsauftrag 3b : Ethnische Homogenisierung und Kollektivschuld nach Kriegsende

Gruppe Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Diskussion in der Gruppe    Uhr 45-60 Minuten

Ziel des Arbeitsauftrages

In diesem Arbeitsauftrag geht es um das Fortleben der Idee des ethnisch homogenen Nationalstaats und die Kritik daran nach dem Zweiten Weltkrieg.

Am Beispiel der Tschechoslowakei  und den Erlassen der Regierung (die so genannten Benes-Dekrete) wird die erzwungene Aussiedlung der Deutschen nach Kriegsende beschrieben.

Das Essay von Wenzel Jaksch, einem deutschen Sozialdemokraten, aus dem Jahre 1944 verdeutlicht hingegen, dass die Idee des ethnisch homogenen Nationalstaats mit Hilfe von Umsiedlungen als Mittel der Politik, nicht nur Anhänger fanden. Wenzel Jaksch wendet sich gegen die damals immer deutlicher werdenden Pläne zur Ausweisung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei nach Kriegsende.

Aufgabe des Arbeitsauftrages

Bilden Sie Paare.

a. Lesen Sie das Essay von Wenzel Jaksch durch. Halten Sie seine  Argumentation auf dem Notizblatt fest. Informieren Sie sich ferner über die Benes-Dekrete im Lexikon.

b. Vergleichen Sie die Positionen von Wenzel Jaksch und die der tschechoslowakischen Regierung. Machen sie sich Notizen zu Pro und Contra der kollektiven Zwangsausweisung der deutschen Bevölkerung.

Material für Arbeitsauftrag: Texte

1. Wenzel Jaksch, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Sudetendeutschland, über den Bevölkerungstransfer (in englischer Sprache)

  >>PDF: Bevölkerungstransfer  

2. Benes-Dekrete, erläutert von Peter Haslinger

 >>PDF: Benes-Dekrete 

Präsentation des  Ergebnisses

Tauschen Sie sich in der Klasse über  Pro und Contra der kollektiven Zwangsausweisung der deutschen Bevölkerung aus und diskutieren Sie darüber, ob das Kollektivschuld-Prinzip bei der Vertreibung der deutschen Bevölkerung zur Anwendung kam.

Arbeitsauftrag 3c: Was ist ein Flüchtling, was ein Vertriebener?

Gruppe Einzelarbeit    Uhr 45 Minuten

Ziel des Arbeitsauftrages

In diesem Arbeitsauftrag geht es um die Unterscheidung der Begriffe Flüchtling und Vertriebener. Die heute in Deutschland gängigen Definitionen hängen direkt mit den unterschiedlichen Ursachen für die damaligen Zwangsmigrationen in den 1940er Jahren zusammen. Die deutschen Flüchtlinge flohen vor der vorrückenden Roten Armee, die deutschen Vertriebenen wurden aufgrund der Beschlüsse der Alliierten und ihrer Verbündeten vertrieben. In der Nachkriegszeit hat sich in der Bundesrepublik Deutschland der Begriff der Vertreibung und der Vertriebenen durchgesetzt. Prägend war hier das Bundesvertriebenengesetz (1953). In der DDR sprach man hingegen von „Umsiedlern“.

Im Gegensatz zur so genannten organisierten Vertreibung, die ihren Anfang mit dem Inkrafttreten des Potsdamer Abkommens nahm, fanden zuvor so genannte wilde Vertreibungen statt, die meist Ausdruck von verbreitetem und politisch geduldeten und sogar heimlich gelenktem Hass waren.

Zum Einstieg:

Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen

„Das 20. Jahrhundert wurde manchmal das Jahrhundert der Flüchtlinge genannt. Das ist nicht ganz genau. Flüchtlinge hat es immer gegeben, wenn auch nie so viele wie in der Weltkriegsepoche mit ihren Massenevakuierungen vor heranrückenden Fronten, mit ihren Emigrationen und Deportationen. Aber wer evakuiert wird, kehrt nach dem Ende des Ausnahmezustandes und dem Ende von Kriegshandlungen vielleicht zurück. Wer flüchtet, kann sich, wie groß das Risiko auch immer sein mag, zur Heimkehr entschließen. Wer aber vertrieben wird, weil er einer bestimmten Gruppe angehört, hat keine Wahl. Am allerwenigsten derjenige, der einer ethnischen Gruppe angehört; denn Konfessionen, Sprachen oder politische Anschauungen kann man wechseln, eine Herkunft nicht. Vertreibungen sind so gut wie endgültig. Diese Unterscheidungen sind wichtig nicht der Begriffsklärung wegen, sondern weil sie im Zeitalter des Ordnungs- und Säuberungswahns über Leben und Tod entscheiden können.“

Quelle: Karl Schlögel, DIE ZEIT, 18/1999

Aufgabe

Hören Sie die Erzählungen von den beiden deutschen Zeitzeugen Arno und Christa Mikolajek an.

1. Arbeitsschritt:

 Werten Sie die Aussagen der Zeitzeugen unter folgenden Fragestellungen aus:

2. Arbeitsschritt:

Material für Arbeitsauftrag: Audiofiles  C.  und A. Mikolajek


Frau Christa Mikolajek

für Detailansicht bitte klicken

Frau Christa Mikolajek, geb. 1927 in Breslau, floh im Januar 1945 zunächst nach Hamburg (Audiofile: Kriegszeiten, Okkupation).

 

Herr Arno Mikolajek

für Detailansicht bitte klicken

Herr Arno Mikolajek, geb. 1930 in Breslau, wurde 1946 aus Schlesien nach Niedersachsen vertrieben (Audiofile: Kriegszeiten, Okkupation).

 

Material für Arbeitsauftrag: Audiofiles C.  und A.  Mikolajek

Frau Christa Mikolajek

für Detailansicht bitte klicken

Frau Christa Mikolajek, geb. 1927 in Breslau, floh im Januar 1945 zunächst nach Hamburg (Audiofile: Umsiedlung, Flucht, Vertreibung).

 

Herr Arno Mikolajek

für Detailansicht bitte klicken

Herr Arno Mikolajek, geb. 1930 in Breslau, wurde 1946 aus Schlesien nach Niedersachsen vertrieben (Audiofile: Umsiedlung, Flucht, Vertreibung).

 

Weiterführende Materialien (optional):  >>PDF Potsdamer Abkommen 

Präsentation des Ergebnisses

Diskutieren Sie Ihre Ergebnisse zu den drei Aufgaben in der Gruppe.

Arbeitsauftrag 3d: Minderheitenschutz

Gruppe Einzelarbeit    Uhr 2 x 45 Minuten

Ziel des Arbeitsauftrages

In diesem Arbeitsauftrag geht es um die allgemeine Entwicklung des Minderheitenschutzes  und die Stellung von Minderheiten nach dem Zweiten Weltkrieg und insbesondere um die Entwicklung in Bosnien-Herzegowina während des Bürgerkrieges  von 1992 bis 1995.

Aufgabe

a. Lesen Sie sich die Ausführungen über den internationalen Minderheitenschutz durch und listen Sie auf dem Notizblatt die wichtigsten Entwicklungsschritte auf.

b. Erarbeiten Sie anhand des Artikels „Minderheitenpolitik in Bosnien und Herzegowina“ die Lösungsansätze, die im Zusammenhang mit dem Friedensabkommen von Dayton entwickelt wurde

Material für Arbeitsauftrag: Texte

Internationaler Minderheitenschutz

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dem Minderheitenschutz kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Nach der Verabschiedung der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ Ende 1948 wurden die Bemühungen um einen Minderheitenschutz für längere Zeit eingestellt. Dahinter stand einerseits weiterhin die Idee von der ethnischen Homogenisierung als friedensstiftendes Element und andererseits die Hoffnung, dass nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs das Problem von Flucht und Vertreibung einigermaßen befriedigend gelöst werden könne.

Erst Mitte der 60er Jahre fand der Minderheitenschutz im Rahmen der allgemeinen Menschenrechtsproblematik Berücksichtigung. Neben dem „Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ vom 7. März 1966 erfuhr er in Art. 27 des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“ vom 19. Dezember 1966 (IPBPR) eine Verankerung, der seit dem Inkrafttreten am 23. März 1976 für die ursprünglichen Vertragsstaaten die zentrale Norm des universalen Minderheitenschutzes darstellt. Zur Zeit ist diese Bestimmung für 142 Staaten verbindlich und soll deshalb im vollen Wortlaut zitiert werden:

„In those States, in which ethnic, religious or linguistic minorities exist, persons belonging to such minorities shall not be denied the right, in community with the other members of their group, to enjoy their own culture, to profess their own religion, or to use their own language.”

Zu einer Verabschiedung einer Minderheitenerklärung kam es aber erst am 18. Dezember 1992, nachdem die Minderheitenfrage infolge des Zusammenbruchs der kommunistischen Diktaturen in Osteuropa erneute Aktualität gewonnen hatte. Die im Konsens angenommene „Erklärung über die Rechte der Personen, die zu nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten gehören“ entfaltet als eine Resolution der Generalversammlung keine normative Kraft, mag aber als Ausdruck einer gemeinsamen Rechtsüberzeugung zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht beitragen.
>>Quelle: Georg Brunner, Internationaler Minderheitenschutz, Universität Köln

Minderheitenpolitik in Bosnien und Herzegowina seit der Unabhängigkeit

Die Frage des Minderheitenschutzes in Bosnien und Herzegowina (BiH) hatte und hat, verglichen mit den anderen ex-jugoslawischen Republiken, die alle als Nationalstaaten mit je einem „staatstragenden“ Volk anzusehen sind, andere Voraussetzungen: In BiH, das zurecht auch als „Jugoslawien im Kleinen“ bezeichnet wurde, leben nämlich neben den drei zahlenmäßig größten, sog. „konstitutiven“ Völkern, Bosniaken, Kroaten und Serben, eine Reihe anderer kleiner und kleinster Minderheiten. Da aber keines der (konstitutiven) Völker auf Staatsebene eine Mehrheit darstellt, und jedes auf einem Teil BiHs in einer faktischen Minderheitenposition ist, erfordert eine Arbeit, die sich mit Minderheitenschutz in BiH befasst, neben der Darstellung der Lage der „echten“ nationalen Minderheiten auch eine Befassung mit der Stellung dieser drei konstitutiven Völker.

Der Unabhängigkeitserklärung und der völkerrechtlichen Anerkennung des Staates BiH im Gefolge des Zerfalls der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) folgte allerdings ein Krieg „Aller gegen Alle“, in welchem jedes der konstitutiven Völker als Kriegspartei gegen die jeweils anderen kämpfte.

Dieser Krieg fand mit der Unterzeichnung des Friedensabkommens von Dayton-Paris im Dezember 1995 sein Ende. Auch neun Jahre danach befindet sich der Staat nach wie vor in einem schwierigen Wiederaufbauprozess, einerseits wirtschaftlicher, andererseits staatsrechtlicher Natur.

Das Daytoner Abkommen beruht auf der Grundidee, den ethnischen Konflikten zwischen den ehemaligen Kriegsparteien (Bosniaken, Kroaten und Serben) durch die Schaffung eines stark dezentralisierten Staates Rechnung zu tragen. Dieser vereinigt zwei hoch autonome Entitäten, und zwar die „Föderation Bosnien und Herzegowina“ (FBiH) und die „Republika Srpska“ (RS) in einem einheitlichen Gesamtstaat „Bosnien und Herzegowina“. Die FBiH ist aufgrund ihrer Verfassung, die auf das Washingtoner Agreement vom April 1994 zurückgeht, mit dem der Krieg zwischen Kroaten und Bosniaken beendet wurde, wiederum in zehn Kantone unterteilt, von denen 5 mehrheitlich bosniakisch, 3 mehrheitlich kroatisch und zwei gemischt bosniakisch-kroatisch besiedelt sind.

Bosniaken, Kroaten und Serben werden von der Verfassung BiHs (BHV), welche ein Bestandteil des Daytoner-Abkommens ist, als „constituent peoples“ bezeichnet: „... Bosniacs, Croats, and Serbs, as constituent peoples (along with Others), and citizens of Bosnia and Herzegovina hereby determine that the Constitution of Bosnia and Herzegovina is as follows:“

Diese „constituent peoples“ sind auch rechtlich als „Mehrheitsbevölkerung“ im Nationalitätenstaat BiH anzusehen, während nationale Minderheiten unter die verfassungsrechtliche Kategorie der „Others“ fallen.

Die BHV installiert nach der Formel „Ein Gesamtstaat, 2 Entitäten, 3 Völker“ ein komplexes System ethnischen Power-Sharings zwischen den drei konstitutiven Völkern, während die Gruppe der „Anderen“ sozusagen außerhalb des verfassungsrechtlichen Brennpunkts bleibt. Die BHV anerkennt und institutionalisiert somit Ethnizität als wesentliches Merkmal des bosnisch-herzegowinischen (b-h) Staates, wobei dieses Prinzip der „ethnischen Demokratie“ auch eine Territorialisierung zwischen den zwei Entitäten BiHs erfährt.
(...)
Das Gericht erklärte alle drei Völker auf dem gesamten Staatsgebiet als konstitutiv, indem es sich dabei vor allem auf die umfassenden Menschenrechtsgarantien der Daytoner-Verfassung berief. Hier sind nicht nur das allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. II Abs. 4 BHV), welches die Ungleichbehandlung aus Gründen von u.a. „association with a national minority“ verbietet, sondern vor allem das in Art. II Abs. 5 BHV ausdrücklich normierte Rückkehrrecht der Flüchtlinge und der intern Vertriebenen (Displaced Persons), welches an spezifische Eigentumsschutzgarantien gekoppelt ist (...).

Somit sind zusammengefasst, Bosniaken, Kroaten und Serben als konstitutive Völker, als Mehrheitsbevölkerung anzusehen, während der Terminus „nationale Minderheit“ nach b-h Recht keines dieser drei umfasst, sondern sich nur auf nationale Minderheiten, wie im Minderheitengesetz definiert, bezieht.
Quelle: Dr. Joseph Marko/Mag. Danica Raili, Minderheitenschutz im östlichen Europa, Bosnien und Herzegowina, Kompetenzzentrum Südosteuropa der Karl-Franzens-Universität Graz, Leitung: Prof. Dr. Joseph Marko

Präsentation des Ergebnisses

a. Eine Schülerin oder ein Schüler stellen vor der Klasse die wichtigsten Entwicklungsphasen des Minderheitenschutzes nach dem II. Weltkrieg dar.

b. Gemeinsam soll in der Klasse über die Lösungsansätze, die im Zusammenhang mit dem Friedensabkommen von Dayton stehen, diskutiert werden.

Arbeitsauftrag 3e: Flüchtlinge heute

Gruppe Paararbeit    Uhr 2 x 45 Minuten

Ziel des Arbeitsauftrages

Dieser Arbeitsauftag beschäftigt sich mit dem heutigen Flüchtlingsproblem.

Obwohl einige Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs die Hoffnung überwog, dass das Flüchtlingsproblem einigermaßen befriedigend gelöst werden könnte, wird heute generell anerkannt, dass das Flüchtlingsproblem  zeitlos und weltweit existiert. Humanitäre Krisen werden immer komplexer. Die Hauptaufgabe des UNHCR (United Nations High Commissioner of Refugees) ist der Flüchtlingsschutz, aber in den letzten Jahren wurde die Organisation immer öfter gebeten, auch Menschen zu helfen, die sich in flüchtlingsähnlichen Situationen befinden: Menschen, die innerhalb ihres eigenen Landes vertrieben sind, ehemalige Flüchtlinge, die nach ihrer Rückkehr in die Heimat Schutz und Hilfe des UNHCRs benötigen und Menschen, die außerhalb ihres Heimatlandes vorübergehend Schutz gefunden haben, aber nicht den vollen Rechtsstatus eines Flüchtlings erhielten.

Nach Schätzungen des UNHCR beträgt die Zahl aller Flüchtlinge und Menschen in flüchtlingsähnlichen Situationen weltweit über 40 Millionen.

Aufgabe des Arbeitsauftrages

Bilden Sie Paare.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Links zu den Internetseiten des UNHCR. Recherchieren Sie mit Hilfe dieser Links:

Für diese Recherche bietet sich die Internetseite des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen an. Insbesondere die Statistiken bieten ausgezeichnete Informationen für Ihre Recherche

Bitte formulieren Sie ihre Ergebnisse auf den Notizblättern.

Material für Arbeitsauftrag: Links ins Internet

Website und Statistiken  des UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees, Germany)

1. >>Website des UNHCR

2. >>Statistiken des UNHCR

Präsentation des Ergebnisses

Ein ausgewähltes Paar präsentiert  seine Ergebnisse zu den Fragen, woher die Flüchtlinge kamen, wo sie aufgenommen wurden und welche Rolle Deutschland als Aufnahmeland von Flüchtlingen spielt.

Ausgewählte Literatur & Quellen


Götz Aly: „Endlösung" : Völkerverschiebung und der Mord an den europäischen Juden, Frankfurt am Main: S. Fischer, 1995

Mathias Beer: Umsiedlung, Flucht und Vertreibung der Deutschen als internationales Problem. Zur Geschichte eines europäischen Irrwegs, hg. Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg, 2002

Georg Brunner: Internationaler Minderheitenschutz, Universität Köln.
Externer Link: www.uni-koeln.de/jurfak/ostrecht/minderheitenschutz

Marie-Janine Calic: Der Balkan findet keine Ruhe. Die schlimmen Folgen der „ethnischen Säuberungen“ im ehemaligen Jugoslawien sind noch längst nicht bewältigt, in: Frankfurter Rundschau vom 28.08.2004

Informationen des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen.
Externer Link: www.unhcr.de/

Informationen zur politischen Bildung – aktuell. Argumente gegen rechtsextreme Vorurteile: Kollektivschuld.
Externer Link: www.bpb.de/publikationen/

Hans Lemberg:, „Ethnische Säuberungen“: Ein Mittel zur Lösung von Nationalitätenproblemen? In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 46/1992, S. 27-38.

LeMO: Lebendiges virtuelles Museum Online.
Externer Link: www.dhm.de/lemo/

Joseph Marko, Raili Danica: Minderheitenschutz im östlichen Europa, Bosnien und Herzegowina, Kompetenzzentrum Südosteuropa Karl-Franzens-Universität Graz, Leitung: Prof.Dr.  Joseph Marko.
Externer Link:  Kompetenzzetnrum Südosteuropa der Uni Graz  Kompetenzzentrum Südosteuropa der Uni Graz  www.kfunigraz.ac.at/suedosteuropa/

Georges Montandon: Frontières nationales: Détermination objective de la condition primordiale nécessaire à l´obtention d´une paix durable, Lausanne: o.V. 1915.

Norman M. Naimark: Flammender Hass: Ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert, München: Beck, 2004.

Gerrit Schäfer: Zwangsmigrationen und Vertreibungen in Europa 1938-1948.
Externer Link: http://library.fes.de/library/

Karl Schlögel: Kosovo ... Die ethnische Säuberung ist eine Ausgeburt des 20. Jahrhunderts. Eine Bilanz der Vertreibungen in Europa, in: Die Zeit, 18/1999.

Der UNHCR auf einen Blick.
Externer Link: www.unhcr.de

Zwangsmigrationen und Vertreibungen in Europa 1938-48. FES-Netz-Quelle: Geschichte und Politik.
Externer Link: http://library.fes.de/library/netzquelle