Aussiedler bzw. Spätaussiedler

Angehörige jener deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Osteuropa bzw. Zentralasien, die 1945 bis 1949 nicht vertrieben wurden und seit 1950 als Einwanderer in die Bundesrepublik Deutschland gelangten. Die gesetzliche Grundlage für diese Form ethnischer Migration bilden das Bundesvertriebenengesetz in Verbindung mit Artikel 116 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1993 regelt das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz die Zuwanderung von Spätaussiedlern nach Deutschland. Hauptherkunftsländer für Aussiedler waren seit 1950 Polen, Rumänien und die Sowjetunion bzw. deren Nachfolgestaaten (insbesondere die Russische Föderation und Kasachstan).


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