völkerrechtlicher Begriff, der die Rückführung von Personen, die sich außerhalb ihres Heimatstaates befinden, durch den Aufenthaltsstaat und Wiederaufnahme im Heimatstaat bezeichnet. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Kriegsereignissen (Kriegsgefangene, Evakuierte) verwendet. Er ist völkerrechtlich in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt. Im weiteren Sinn kann er auch die Zurückholung von Personen oder Gruppen in das Vaterland (= Lateinisch patria, also den eigenen Nationalstaat, in dem die Nation lebt) bedeuten bzw. die Umsiedlung von Bevölkerungsteilen eigener ethnischer oder ethnisch ähnlicher Herkunft, die außerhalb des Nationalstaats leben.