Wiedereingliederung bzw. Wiedereinbeziehung einer Person in eine Gruppe oder einen Prozess, beispielsweise eines (Zwangs-)Migranten in die Gesellschaft seines Herkunftslandes oder eines nach einem Unfall behinderten Menschen in die Arbeitswelt. Ziel der Reintegration ist, die Betroffenen wieder in die Lage zu versetzen, sich selbst weiterhelfen zu können. Reintegrationsprogramme oder Wiederaufbauhilfen unterstützen Rückkehrer dabei, sich erneut in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben des Herkunftslandes einzufinden.