Minderheit

Es handelt sich bei der Minderheit um eine Personengruppe, die sich in objektiver Hinsicht durch eine numerische Unterlegenheit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, durch eine nicht-dominante Position und durch ethnische, religiöse oder sprachliche Gemeinsamkeiten und in subjektiver Hinsicht durch ein gewisses Solidaritäts- oder Identitätsgefühl auszeichnet. Nicht eindeutig ist hingegen, ob für den Minderheitenbegriff auch die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates und die Alteingesessenheit konstitutive Merkmale sind. Ins Negative gewendet, würde dies bedeuten, dass Ausländer, Wanderarbeiter und Immigranten nicht vom Minderheitenbegriff erfasst wären.
Quelle: Georg Brunner, Internationaler Minderheitenschutz, Universität Köln: http://www.uni-koeln.de/jur-fak/ostrecht/minderheitenschutz/


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