Lastenausgleich

materielle Entschädigung von Flüchtlingen und Vertriebenen in (West-)Deutschland auf Grund des Lastenausgleichgesetzes von 1952. Der Ausgleich betraf Schäden und Verluste infolge der Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit sowie die Milderung von Härten, die infolge der Währungsreform eingetreten waren. Das Gesetz schuf die Grundlage dafür, dass ein Teil des verlorenen Eigentums und Vermögens der Vertriebenen durch Umverteilung des vorhandenen Volksvermögens ersetzt wurde. Zur Durchführung des Lastenausgleichs wurden Ausgleichsabgaben von der alteingesessenen Bevölkerung Westdeutschlands erhoben, eine groß angelegte Aktion staatlich verordneter nationaler Solidarität.


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