Integration

Eingliederung bzw. Einbeziehung von anderen oder fremden Personen in eine Gruppe oder eine Gesellschaft. Der Begriff kann sich auf jegliche Art von Außenseitern oder Fremden oder - allgemeiner gesagt - Minderheiten beziehen (z.B. Integration von Behinderten, Integration von Straffälligen, Integration von Personen mit anderen Wert- und Moralvorstellungen). Häufig wird Integration heute im Zusammenhang mit Einwanderern und ihrer Einbeziehung in die Gesellschaft des Aufnahmelandes verwendet. Integration heißt in diesem Zusammenhang gleichberechtigte Teilhabe (gleiche Rechte) bei Wahrung der eigenen Identität, Religion und Kultur (keine Assimilierung). Die Integration von Migranten setzt einen Integrationswillen der Einwanderer und die Aufnahmebereitschaft des Aufnahmelandes voraus. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes, die Mitwirkung in Parteien, Vereinen oder Verbänden des Einwanderungslandes oder aber die Heirat mit Einheimischen können z.B. Kriterien für die Integration von Migranten sein.


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