Alliierter Kontrollrat

Der Alliierte Kontrollrat war nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs das oberste Regierungsorgan der Besatzungsmächte in Deutschland und bestand aus den vier Oberbefehlshabern der Besatzungsarmeen. Er trat am 30. Juli 1945 erstmalig zusammen. Die im Potsdamer Abkommen festgelegten Ziele wurden vom Alliierten Kontrollrat in Proklamationen, Gesetzen und Befehlen umgesetzt, die dann in den jeweiligen Besatzungszonen gültig wurden.


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