Völkermord bzw. systematische Vernichtung eines Volkes oder einer Volksgruppe, in der Regel durch staatliche Gewalt. Der Begriff wurde 1944 durch den Juristen Raphael Lemkin in seinem Buch „Axis Rule in Occupied Europe“ geprägt. Im Jahr 1948 wurde diese Definition Bestandteil der UN-Völkerrechtsdeklaration. Das bekannteste Beispiel eines Genozids ist der Holocaust an den europäischen Juden. Der erste Völkermord in Europa ereignete sich bereits im Jahr 1915, als die Armenier im Osmanischen Reich vernichtet wurden. Für dieses Ereignis ist der Begriff allerdings bis heute strittig.