Kollektivschuld

Bei der Erörterung nationalsozialistischer Verbrechen wird den Alliierten von rechtsextremer Seite oft unterstellt, sie gingen von der kollektiven Schuld aller Deutschen aus, die sich auch auf künftige Generationen vererbe. Dass Nachgeborene, also die heutigen Jugendlichen und ihre Eltern, im moralischen oder rechtlichen Sinne an Verbrechen schuldig oder mitschuldig sind, die vor 1945 begangen wurden, ist natürlich nicht möglich. Aber auch direkt nach 1945 ist der Vorwurf der Kollektivschuld gegen die Deutschen insgesamt nicht ernsthaft erhoben worden. Keine Handlung der alliierten Besatzungsmächte nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staats wurde mit der „Kollektivschuld“ der Deutschen begründet.
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Nach 1945 war die Kollektivschuldthese nicht das Motiv alliierter Deutschlandpolitik. In den Nürnberger Prozessen wurden die Angeklagten nach dem Nachweis ihrer individuellen Schuld verurteilt. Im Verfahren gegen die I. G. Farben (...) vor dem US-Tribunal in Nürnberg wurde im Urteil eindeutig klargestellt: „Es ist undenkbar, dass die Mehrheit aller Deutschen verdammt werden soll mit der Begründung, dass sie Verbrechen gegen den Frieden begangen hätten. Das würde der Billigung des Begriffes der Kollektivschuld gleichkommen, und daraus würde logischerweise Massenbestrafung folgen, für die es keinen Präzedenzfall im Völkerrecht und keine Rechtfertigung in den Beziehungen zwischen den Menschen gibt.“
Quelle: Informationen zur politischen Bildung – aktuell, http://www.bpb.de/publikationen/WXT2V6,0,0,Kollektivschuld.html


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